Häufig gestellte Fragen
Was darf Aktivismus?
Jedes Delikt hat seinen eigenen Strafrahmen. Sachbeschädigung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Wenn eine Aktivistin so etwas einmal macht, dann wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt und eine Geldstrafe verhängt. Es werden aber immer die bisherigen Taten berücksichtigt. Wenn Täterinnen sich zum fünften Mal festkleben, kommen sie eher in die Nähe des oberen Endes des Strafrahmens, der vielleicht eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) rechtfertigen würde.
Letztlich haben die einzelnen Gerichte eine teils sehr unterschiedliche Handhabe. Es gibt konservativere Gerichte, etwa in Bayern, die schon bei Bagatelldelikten 30 Tage Präventivhaft verhängen. Damit soll weiteren Straftaten vorbeugt werden. Das Amtsgericht Flensburg wiederum hat Aktivistinnen vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen, weil ihre Aktionen wegen der drohenden Klimakrise als gerechtfertigt erachtet wurden. “Jetzt gerade beobachte ich schon, dass aus meiner Wahrnehmung gegen die Klimabewegung besonders hart vorgegangen wird, es werden massenhaft Strafverfahren eingeleitet, die man nicht unbedingt einleiten müsste”, sagt Joschka Selinger. „Die Strafverfolgungsbehörden haben häufig Spielräume dabei, welche Straftaten sie verfolgen und welche nicht”.
- Es gibt Gesetze, die regeln, was der Verfassungsschutz darf und was nicht. Menschen oder Bewegungen werden beobachtet, wenn sie auf die Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausgerichtet sind.
Aktuell untersucht das Bundesamt für Verfassungsschutz zum Beispiel, ob es die Klimabewegung „Letzte Generation” beobachten muss. Noch im Herbst hat sich der Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang gegen die Beobachtung ausgesprochen. Zuletzt haben die Aktivisten das Grundgesetz-Denkmal am Bundestag mit einer schwarzen Flüssigkeit beschmiert, das Erdöl symbolisieren soll. Auf Plakaten, die die Aktivisten darauf geklebt haben, stand: „Erdöl oder Grundrechte?”.
Eine mögliche Beobachtung der „Letzten Generation” sieht Rechtsanwalt Joschka Selinger kritisch: “Deren Forderungen besteht darin, dass sich die Politik an die Verfassung hält und sich für wirksamen Klimaschutz im Rahmen der Verfassung einsetzt. Ende Gelände wird vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie Slogans wie „System Change, not Climate Change!” verbreiten. Das reicht dann aus, um zu sagen: die wollen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes unser Grundgesetz abschaffen. Das halte ich für eine sehr gefährliche und verkürzte Argumentation, weil der Forderung nach einem Systemwechsel nicht die Forderung der Abschaffung des Grundgesetzes innewohnt, im Gegenteil”.